Roleplay

ACHTUNG! Dies ist das alte Forum von Jenominers.de
Dieses hier dient nur noch als Archiv um in alte Erinnerungen zu schwelgen.


Das aktuelle Forum findest du unter:
https://Jeno-Miners.de/Forum/



Mit freundlichen Grüßen
Das Jenominers.de-Team

  • Es soll bald ein Roleplay auf jenominers.de veranstaltet werden zur anmeldung auf mein Profil gehen und mir eine Koveration erstellen wo ingame name und rang steht wichtig ist es skype zu haben außerdem soll jeder etwas betragen zb der eine baut die Landschaft der andere equipt die anderen und ich verteile die Rollen wann und wo steht noch nicht fest die rollrn genausowenig ihr müsst täglich um 16:30 on kommen am Tag werden 1-7 Folgen produziert 2 oder höher nur wenn einer längere Zeit nicht mehr kann. Das Roleplay ist geplant mit 100 Folgen jeweils um die 20min
    ich gucke täglich auf mein Profil und wünsche euch noch einen Traumhaften Tag :thumbsup:

  • Hallo Notch6,


    du hast ein interessantes Projekt in Planung, ich muss dir leider sagen das dies rein rechtlich gesehen nicht so prickelnd aussieht.


    Wenn man in Deutschland Videos aufnimmt und öffentlich zugänglich macht (also bei YouTube hochlädt) muss man entweder mindestens 18 Jahre alt sein oder die Eltern müssen ihr Einverständnis dazu geben. (gilt auch wenn man nur den Ton der Person hört)



    wenn du also mit anderen was aufnimmst müssen theoretisch deine Eltern und die Eltern der Mitwirkenden (falls diese unter 18 sind) damit einverstanden sein.



    Mit freundlichen Grüßen
    Annonym


    Ps: sry für etwaige Rechtschreibfehler, bin momentan nur am Tablet online.

  • Das ist so nicht ganz richtig. Ab dem Alter von 13 Jahre kann man sich bei youtube anmelden dementsprechend kann man auch alle Funktionen dieser Seite benutzen. Es wird erst kritisch wenn man das Video monetarisieren möchte, dafür sollte man min 16 Jahre alt sein und muss eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigen vorweisen können.
    Wenn ich falsch liege dann muss ich die Richtlinien doch noch etwas besser lesen :).
    Gruß Rudi

  • Das ist so nicht ganz richtig. Ab dem Alter von 13 Jahre kann man sich bei youtube anmelden dementsprechend kann man auch alle Funktionen dieser Seite benutzen. Es wird erst kritisch wenn man das Video monetarisieren möchte, dafür sollte man min 16 Jahre alt sein und muss eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigen vorweisen können.
    Wenn ich falsch liege dann muss ich die Richtlinien doch noch etwas besser lesen :).
    Gruß Rudi


    Ich wollte exakt das selbe schreiben. Doch dann bin ich auf F12 gekomme nund habe die seite somit gelöscht (die ansicht) und kein bock gehabt neu zu schreiben. Du hast absolut recht Rudi. Denn jeder der 14 ist darf bestimmen wo seine Stimme ist, aber nicht wo sein gesicht ist (merkwürdig) alleridngs weniger merkwürdig wenn man überlegt das ein gesicht schneller wiederzuerkennen ist als eine stimme.

    Steh auf oder bleib liegen. Aber wenn du liegen bleibst beschwer dich nicht das andere dich mit Füßen treten.


    ~~~First+++20.08.2016~~~


  • ich entschuldige mich für meine (teilweisen) Fehlinformationen.


    Nachdem ich jetzt ein bisschen recherchiert habe komme ich zu folgendem Schluss:

    • Mindestalter für einen YouTube Account wäre 18 Jahre da man erst ab 18 in Deutschland einen bindenden Vertrag eingehen darf (das dies weit weg von der Realität ist, weiß ich natürlich).
    • genaue "Bestimmungen" wie es aussieht bei Videos veröffentlichen sind schwer zu finden.
    • Das betroffene (aufgenommene) Personen einverstanden sein müssen sagt schon der gesunde Menschenverstand.


    Schlussendlich kann man nur sagen, es wird sowieso nicht so kontrolliert wie es sein müsste und das Alter ist erst wichtig, wie Rudi bereits gesagt hat, wenn man damit Geld verdienen möchte.

  • ich entschuldige mich für meine (teilweisen) Fehlinformationen.


    Nachdem ich jetzt ein bisschen recherchiert habe komme ich zu folgendem Schluss:

    • Mindestalter für einen YouTube Account wäre 18 Jahre da man erst ab 18 in Deutschland einen bindenden Vertrag eingehen darf (das dies weit weg von der Realität ist, weiß ich natürlich).


    Schlussendlich kann man nur sagen, es wird sowieso nicht so kontrolliert wie es sein müsste und das Alter ist erst wichtig, wie Rudi bereits gesagt hat, wenn man damit Geld verdienen möchte.


    Kleine Randnotiz: Solange du nichts monetarisierst gibt es keinen Vertrag den du nicht tätigen dürftest. Ab 14 Jahren bist du teilweise Geschäftsfähig. Deine Eltern haben zwar ein Wiederrufsrecht aber eigentlich darfst du laut deutschem gesetz ab 14 Jahren auf Youtube hochladne was du willst (gesetze beachten ;) ) Also Ano das nächste mal noch ein bischen besser recherchieren.

    Steh auf oder bleib liegen. Aber wenn du liegen bleibst beschwer dich nicht das andere dich mit Füßen treten.


    ~~~First+++20.08.2016~~~


  • Wenn man dieser Quelle glauben darf (ja ich weiß es ist die BILD) ist dem nicht so:


    http://www.bild.de/digital/int…-ab-18-36175808.bild.html


    edit: wenn dann bitte Anno anstatt Ano :P


    Ganz großer Journalistischer Schnitzer: Du darfst Verträge ab 14 Jahren abschließen. (Hier wird kein Geld gezahlt somit ab 14)
    Dazu kommt, das es wohl paar Leute wüssten wenn dem so ist, das es anders ist, denn dann würden einige Kiddie YouTuber nichtmehr existieren.

    Steh auf oder bleib liegen. Aber wenn du liegen bleibst beschwer dich nicht das andere dich mit Füßen treten.


    ~~~First+++20.08.2016~~~


  • Um hier meine Frage aufzugreifen:


    Beschränkt geschäftsfähig ist man ab dem vollendeten 7. Lebensjahr (§106 BGB in Bezug auf §§107 - 113 BGB).


    [Exkurs:] Dies ist nicht mit der Strafmündigkeit zu verwechseln - Letzteres ist man, bedingt, ab dem 14 Lebensjahr. Jedoch darf man selbstverständlich auch als beschränkt geschäftsfähiger Bürger, ergo ab dem 8 bis zum 18 Lebensjahr, Verträge über Geld schließen. Verträge, welche einen lediglich rechtlichen Vorteil nach sich ziehen, z.B. eine Schenkung, sind in jedem Fall rechtskräftig. Bei geringen Summen greift der sogenannte "Taschengeldparagraph" §110 BGB (legitimiert Verträge rechtlich wirksam bei Aufwendung von zweckunbestimmten Mitteln sowie geringen, selbsterwirtschafteten Summen) , bei größeren Summen muss der Erziehungsberechtigte eine Genehmigung im Nachhinein geben (siehe unten). Ferner ist anzumerken, dass gem. dem Abstraktionsprinzip nicht die gesamte Handlung des Kaufvertrages zunichte gemacht wird, sondern lediglich das zweite Verpflichtungsgeschäft gem. §§929, 147, 147 sowie unter Berücksichtigung von §433.

    Ferner kommt hinzu, dass gemäß der Fernabsatzgesetzgebung, welche hier Anwendung findet, eine Genehmigung des sog. "schwebend unwirksamen" Vertrages, gem. §108 II BGB, nur auf Anforderung der jeweilig anderen vertragsschließenden Partei, vorgelegt werden muss. Jedoch ist ein unmonetarisierter Youtube-Account, inklusive Videos, eine rechtliche Grauzone, da dies als lediglich rechtlicher Vorteil angesehen werden kann und demzufolge von der Genehmigungspflicht der beschränkten Geschäftsfähigkeit, gem. §§107 und 106 BGB, ausgeschlossen ist. Auch ist anzufechten, ob hier überhaupt ein rechtlich bindender Vertrag zwischen den Parteien geschlossen wurde, da kein direkter Dienstleistungsvertrag ersichtlich ist.


    Eine Einverständniserklärung jeder der teilnehmenden Parteien liegt durch das durch die Parteien ausgeführte konkludente Verhalten vor und bedarf nicht zwingend der schriftlichen Form. Auch hier ist anzumerken, dass dies eine rechtliche Grauzone ist, da eine klare Definition, in diesem Kontext, durch den Gesetzgeber nicht verfügbar ist.


    Schlussendlich sind Konten gemäß den AGBs von Youtube, wie bereits gesagt, ab 13 Jahren einrichtbar. Die AGBs würden hier im Streitfall einen Teil des Gesetzes, gem. der Vertragsfreiheit in der BRD, anfechtbar machen.


    Genug Juristendeutsch - Summa summarum ist es vollkommen legitim, dass ein Nutzer das ganze auf Youtube hochlädt. Abgesehen davon ist es absurd, dass hier jemand rechtliche Schritte einleiten würde.


    Grüße, Lord

    „I'm doing God's work.“

    ― Lloyd Blankfein

  • @Notch6 ist das hier noch aktuell, oder kann ich das schließen und verschieben?